Plagiat, das
[plaˈɡi̯aːt]
Diebstahl geistigen Eigentums. Von einem
Plagiat (von lat. „plagium“ = Menschenraub abgeleitet) wird gesprochen, wenn
die Vorlage fremden geistigen Eigentums bzw. eines fremden Werkes als eigenes
Werk oder als Teil eines eigenen Werkes ausgegeben wird. Es ist unter
bestimmten Voraussetzungen strafbar und verpflichtet dann den Plagiator zum
Schadenersatz. Im Unterschied zur Kopie oder Fälschung ist ein Plagiat nicht
unbedingt identisch mit der Vorlage. Es wird auch nicht vorgetäuscht, dass es
sich bei dem Plagiat um das Original handelt. Vielmehr wird abgestritten, dass
es sich um ein Nachahmer-Produkt handelt.